Versteigerungsbedingungen

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird in fremdem Namen für Rechnung der Einlieferer durchgeführt.

2. Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise, keine Limite. Der Ausrufpreis liegt in der Regel ein Drittel unter dem Schätzpreis. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit eines Zuschlages behält sich der Versteigerer das Recht vor, das Objekt noch einmal auszubieten. Darüber hinaus behält er sich das Recht vor, Nummern ausserhalb der Reihenfolge zu versteigern, diese zusammenzufassen, zu trennen, auszulassen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Sollte ein Gebot in keinem Verhältnis zum Wert des Stückes stehen, darf der Versteigerer dieses ablehnen. Gebote von Bietern, die dem Versteigerer nicht bekannt sind, darf dieser ohne Angabe von Gründen zurückweisen, wenn nicht vor der Versteigerung ausreichende Sicherheit geleistet worden ist.

3. Auf den Zuschlagpreis kommt ein Aufgeld von 20 % und auf diesen Aufgeldbetrag die gesetzliche Mehrwertsteuer von zur Zeit 19 %. Bei Zuschlägen, die über das Onlineportal "Inavaluable.com" erteilt werden, erhöht sich das Aufgeld auf 25 %. Die Folgerechtsumlage für Werke der Bildenden Kunst des 20. Jahrhunderts ist im Aufgeld enthalten. Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer ist lediglich der Aufgeldbetrag, nicht der Warenwert. Sie kann ausländischen Bietern in keinem Fall erstattet werden.

4. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer und dem Käufer ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages an den Ersteigerer über.

5. Die Auslieferung der ersteigerten Gegenstände erfolgt in der Woche nach der Auktion auf Terminvereinbarung. Lagerung und Versand der ersteigerten Objekte erfolgen auf Rechnung der Käufer. Der Versand des ersteigerten Auktionsgutes erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von drei Wochen nach der Auktion vollständige Zahlung geleistet worden ist, den durch den Zuschlag zustandegekommenen Kaufpreis ohne weitere Fristsetzung zu anullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu belasten und von dem Ersteigerer Schadenserstatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Käufer darüber hinaus für alle weiteren Kosten des Versteigerers, insbesondere für Lagerung, Versicherung sowie eventuelle Zins- und Währungsverluste.

6. Bieter, die im Auftrage Dritter Gebote abgeben, müssen vor der Versteigerung Namen und Anschrift ihrer Auftraggeber dem Auktionator schriftlich bekanntgeben. Bei Verzögerung der Zahlung haften sie persönlich für alle dem Versteigerer entstehenden Schäden, auch wenn die Rechnung auf ihren jeweiligen Auftraggeber ausgestellt ist.

7. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Ansprüche des Käufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, enthalten im Rechtssinne weder Garantien noch Beschaffenheitsangaben. Der Ausschluss der Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln gilt nicht, wenn das Objekt unecht ist und der Versteigerer die fehlende Echtheit aufgrund ihm bekannt gewordener und erkennbarer Umstände oder aufgrund seiner Sachkunde hätte erkennen können. Nicht ausgeschlossene Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Übergabe des versteigerten Objektes. Wenn Bieter im Auftrage Dritter bieten, können Reklamationen nur vom Bieter entgegengenommen werden.

8. Schriftliche Gebote werden durch den Versteigerer zum niedrigst möglichen Zuschlag ausgeführt. Sie müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung in den Händen des Versteigerers sein. Für die Bearbeitung von später eintreffenden Geboten kann keine Garantie übernommen werden. Fehlerhaft übermittelte Aufträge gehen zu Lasten des Bieters. Die in schriftlichen Aufträgen genannten Preise gelten als Zuschlaglimite, zu denen das Aufgeld sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden müssen.

9. Die Aushändigung der ersteigerten Güter erfolgt gegen Zahlung in Euro.

10. Auf schriftliche Anfrage wird dem Ersteigerer bzw. dem Einlieferer nach Abschluß der Auktion Name und Anschrift seines jeweiligen Vertragspartners benannt.

11. Durch die Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder durch die Abgabe seines Gebotes erkennt der Bieter diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an.

12. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen Kaufrechts finden keine Anwendung.

13. Sollte eine der vorstehenden Bestimmung unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen dadurch nicht berührt.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.

Dr. Andreas Sturies, Versteigerer